Corona Schutzkonzept

Stand: 01. Januar 2021

Zielsetzung

Ziel ist es, die Weiterführung der Geschäftsaktivitäten unter Einhaltung der gesundheitlichen/epidemiologischen Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu ermöglichen. Die Verantwortung zur Umsetzung der Vorgaben liegt bei der Leitung und der Trainerin/Masseurin. Die Schutzbestimmungen werden kontinuierlich den aktuellen COVID-19 Verordnungen angepasst.

Übergeordnete Grundsätze

  • Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
  • Erlaubt sind Gruppen von maximal 15 Personen.
  • Social Distancing: 2 m Abstand zwischen allen Personen innerhalb der Gruppe und kein Körperkontakt.
  • Es besteht in allen Innenräumen eine Maskenpflicht. Kund*innen dürfen ihre eigene Maske nutzen, falls sie keine haben sollten, wird ein Einweg-OP-Mundschutz vom Anbieter zur Verfügung gestellt.
  • Die Kunden*innen müssen namentlich bekannt und registriert sein.
  • Die Nachverfolgung möglicher Infektionsketten, der Kunden*innen ist durch eine tägliche Präsenzliste gewährleistet.
  • Besonders gefährdete Personen beachten die spezifischen Vorgaben des BAG und nehmen nicht am Training teil und buchen keine Massage.
  • Kunden*innen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen. Auch Massagen finden in diesem Fall nicht statt. Sie informieren den Anbieter über ihre Krankheitssymptome, bleiben zuhause und kontaktieren den Hausarzt.
  • Die Anreise erfolgt, wenn möglich, mit dem eigenen Fahrzeug (Auto, Motorrad, Fahrrad) oder zu Fuss. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind zu vermeiden.
  • Die Trainerin und die Kunden*innen reinigen sich vor und nach dem Training oder der Massage die Hände mit Wasser und Seife oder mit Handdesinfektionsmittel. Letzteres wird vom Anbieter zur Verfügung gestellt.

1. Infrastruktur

Gegenstände wie Türklinken, Garderobenhaken, Sitzmöglichkeiten etc. werden in regelmässigen Abständen nach den Kunden*innen/ Gruppen desinfizieren. Auch die Toiletten werden nach jeder Benützung vom Anbieter gereinigt und desinfiziert. Auslagen wie Zeitschriften oder Infomaterial wird entfernt. Das vom BAG zur Verfügung gestellte Plakat zur Einhaltung der Regeln wird in den Räumlichkeiten aufgehängt.

  • Outdoor Training: Der geltende Mindestabstand zwischen den Kunden*innen
    und der Trainerin kann eingehalten werden, sollte dies nicht möglich sein, besteht eine Maskenpflicht.
    • Trainingsutensilien: Das Trainingsmaterial wird von jedem Teilnehmer selbst mitgebracht, es darf kein Material-Sharing erfolgen. Wird das Material vom Anbieter zur Verfügung gestellt, bleibt es während des gesamten Trainings im Besitz des Kunden*innen und wird danach von der Trainerin einzeln desinfiziert.
    • Die Trainerin führt Desinfektionsmittel mit, um allfällige Infektionsquellen und/oder die Hände desinfizieren zu können.
  • Indoor Training/ Kurse: Diese finden in einem Raum statt, wo der Mindestabstand gewährleistet werden kann. Die Teilnehmerzahl ist limitiert und die Kunden*innen
    sind namentlich bekannt und registriert. Es besteht eine Maskenpflicht.
  • Massage: Da der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, müssen Kunden*innen namentlich bekannt und registriert sein, ausserdem trägt sowohl die Masseurin als auch die Kunden*innen einen Mund-Nasenschutz. Dieser wird den Kunden*innen zur Verfügung gestellt. Alle Massage relevanten Utensilien werden nach jedem/r Kunden*in, gewechselt (Frottiertücher) oder desinfiziert (Massageliege, Hot Stones…). Es besteht eine Maskenpflicht.
  • Ernährungsberatung: Der geltende Mindestabstand zwischen den Kunden*innen
    und der Beraterin kann eingehalten werden. Handouts werden, wenn möglich per Mail übermittelt und von den Kunden*innen selbst ausgedruckt. Es besteht eine Maskenpflicht.

2. Trainingsbetrieb und Organisation

  • Anpassung des Trainingsbetriebs: Die Trainerin organisiert den Trainingsablauf so, dass die Einhaltung des Mindestabstandes während des Trainings gegeben ist. Trainingsinhalte und die Instruktion der Bewegungsabläufe werden dementsprechend so gestaltet, dass es zu keinem Zeitpunkt zu physischem Kontakt mit Kunden/Kundinnen kommt. Die Übungen werden optisch und akustisch instruiert.
  • Ansammlungen von Personen vermeiden: Beim Eintreffen vor dem Training achten alle Teilnehmer auf den Mindestabstand von 2 m zu anderen Teilnehmern und bei Kursen im GZ müssen die Anstandsregelungen vom GZ strikt eingehalten werden. Nach dem Training gehen alle Teilnehmer einzeln und möglichst rasch nach Hause.

3. Verantwortlichkeit der Umsetzung vor Ort

Der Anbieter trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Schutzmassnahmen. Ausserdem sind die Kunden*innen, im Interesse der Gruppe und gegenüber der gesamten Bevölkerung verpflichtet, sich solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung an das Schutzkonzept zu halten und die notwendigen Massnahmen konsequent umzusetzen. Die Durchsetzung dieses Schutzkonzepts obliegt dem Anbieter. Dieser übernimmt die Kommunikation an die Kunden, kontrolliert die Umsetzung des Schutzkonzepts und nimmt nötigenfalls Korrekturen vor.

4. Kommunikation des Schutzkonzeptes
Das vorliegende Schutzkonzept wird auf der Website des Anbieters publiziert.

Vanessa Kiefer
Inhaberin und Geschäftsführerin